Vermessung Poellinger Katastervermessung

Katastervermessung


Bei einer Katastervermessung werden Flurstücksgrenzen überprüft und festgelegt, neue Flurstücke gebildet, Gebäude eingemessen oder Nutzungsgrenzen erfasst. 

Grundstücksteilung

Wollen Sie ihr ihre Grundstücksfläche vereinigen oder teilen, übernehmen wir gerne für Sie die dafür notwendigen Leistungen.

  • Erhebung aller Pläne und Urkunden

  • Vermessen der Liegenschaft

  • Anfertigung eines Teilungsplanes

  • Übertragung der Grenzen in die Natur

  • Abhalten einer Grenzverhandlung

  • Einreichung aller notwendigen Unterlagen

Parzellierung

Unsere Leistungen umfassen die Beratung, die Erstellung eines Lage- und Höhenplanes, Erschließungskonzept und Entwurf, Detailkonzeption nach diverser Feinabstimmungen, Teilungsplan, Absteckung und die behördliche Einreichung.

Grenzfeststellung

Die Notwendigkeit liegt darin, wenn die Grenze in der Natur nicht ersichtlich oder strittig ist. Wir vereinigen folgende Grenzermittlungsverfahren, um zu einer schlüssigen Grenze zu gelangen: Grenzermittlung nach dem Stand der Katastralmappe, auf Grund von Urkunden, nach dem letzten ruhenden Besitzstand.

Eintragung in Grenzkataster

Der Grenzkataster dient zum verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen. Ist ein Grundstück im Grenzkataster, so ist seine Lage eindeutig fixiert, kann somit jederzeit wieder rekonstruiert werden und es ist keine Verjährung oder Ersitzung mehr möglich.

  • Erhebung aller Pläne und Urkunden

  • Ermittlung des Grenzverlaufes

  • Übertragung der Grenzen in die Natur

  • Setzen bzw. Erneuern von Grenzzeichen

  • Abhaltung einer Grenzverhandlung

  • Einreichung des Planes beim zuständigen Vermessungsamt

  • Erwirkung des Bescheides


Tatort Grundstücksgrenze. 
Wir lösen auch Ihren Fall.

Kontakt


Vermessung Pöllinger
Paul-Hackhofer-Straße 12
9400 Wolfsberg
Tel.: +43 / 4352 / 42 88
office@vermessung-poellinger.at

Rechtliches


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