Bei einer Katastervermessung werden Flurstücksgrenzen überprüft und festgelegt, neue Flurstücke gebildet, Gebäude eingemessen oder Nutzungsgrenzen erfasst.
Grundstücksteilung
Wollen Sie ihr ihre Grundstücksfläche vereinigen oder teilen, übernehmen wir gerne für Sie die dafür notwendigen Leistungen.
Erhebung aller Pläne und Urkunden
Vermessen der Liegenschaft
Anfertigung eines Teilungsplanes
Übertragung der Grenzen in die Natur
Abhalten einer Grenzverhandlung
Einreichung aller notwendigen Unterlagen
Parzellierung
Unsere Leistungen umfassen die Beratung, die Erstellung eines Lage- und Höhenplanes, Erschließungskonzept und Entwurf, Detailkonzeption nach diverser Feinabstimmungen, Teilungsplan, Absteckung und die behördliche Einreichung.
Grenzfeststellung
Die Notwendigkeit liegt darin, wenn die Grenze in der Natur nicht ersichtlich oder strittig ist. Wir vereinigen folgende Grenzermittlungsverfahren, um zu einer schlüssigen Grenze zu gelangen: Grenzermittlung nach dem Stand der Katastralmappe, auf Grund von Urkunden, nach dem letzten ruhenden Besitzstand.
Eintragung in Grenzkataster
Der Grenzkataster dient zum verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen. Ist ein Grundstück im Grenzkataster, so ist seine Lage eindeutig fixiert, kann somit jederzeit wieder rekonstruiert werden und es ist keine Verjährung oder Ersitzung mehr möglich.
Erhebung aller Pläne und Urkunden
Ermittlung des Grenzverlaufes
Übertragung der Grenzen in die Natur
Setzen bzw. Erneuern von Grenzzeichen
Abhaltung einer Grenzverhandlung
Einreichung des Planes beim zuständigen Vermessungsamt
Erwirkung des Bescheides
Tatort Grundstücksgrenze. Wir lösen auch Ihren Fall.