• Vermessung Poellinger Kerstin Sauerschnig
  • Vermessung Poellinger Vermessungsgeraete

    Verlässlichkeit seit
    35 Jahren.

    Das ZT Vermessungsbüro Pöllinger versteht sich als vertrauensvoller und professioneller Dienstleister in Sachen Vermessung, das seinen Kunden eine große Vielfalt von Angeboten bietet. Das Spektrum der bisher realisierten Aufträge liegt schwerpunktmäßig in der Katastervermessung, Bauvermessung, Bauabrechnung, Deponievermessung, Gebäudevermessung (innen und außen), Vermessung von Steinbrüchen und Schottergruben, Naturbestandsvermessung etc..

    Fragen zu den Themen Grund und Boden?

    FAQ´s & Wissenswertes

    Wie ist der Kataster entstanden?

    Zur Qualität der Katastralmappe ist Folgendes zu beachten! Der Grundsteuerkataster („Urmappe“) wurde zwischen 1817 und 1861 zur gerechten „Bemessung der Grundsteuer“ erstellt. Dieser Grundsteuerkataster war jedoch nie für einen verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen bestimmt. Je nach Geländeverhältnissen, Lage der Grundstücke (steuerlicher Wert) und auch Person des Vermessers (oft strafversetzte Marineoffiziere) schwankt die Genauigkeit und damit Qualität des Grundsteuerkatasters stark. Von großen Wald- und Almgrundstücken wurden oft nur die 4 Haupteckpunkte anstatt der vielleicht 50 Detailgrenzpunkte aufgenommen; deshalb weist der Kataster auffällig viele, oft über hunderte Meter unnatürlich gerade verlaufende Grenzlinien auf. Dabei wurden die Grundstücke, die für die Steuerbemessung ohne oder von geringer Bedeutung waren, mit geringerer Genauigkeit erfasst (geringe Bedeutung hatten Wald, Wege, Straßen, Gewässer, Almen im Gebirge…).

    Der Mappenmaßstab war ursprünglich 1:2880 (1 mm im Plan sind 3 m in der Natur) oder sogar 1:5760 (altes Zoll- oder Klaftermaß) und wurde schrittweise auf die Maßstäbe 1:1000 und 1:2000 vergrößert. Durch Übertragungs- bzw. Digitalisierungsungenauigkeiten aus der Urmappe kam es zu Qualitätseinbußen, die in heutiger Zeit oft zu Unverständnis führen. Die Grundstücksfläche wurde ursprünglich mit einem graphischen Verfahren (Planimetrie) bestimmt. Diese nicht exakt bestimmten Flächen (aus mehr oder weniger genau gemessenen Grundstücken) stellt in der heutigen Zeit oft die Grundlage für die Fläche im Grundbuch dar. D.h.: überall dort, wo seit dieser Urvermessung keine Neuvermessung durchgeführt wurde, ist Vorsicht geboten. Um den Kataster als Grundlage für die Bestimmung des Grenzverlaufes heranziehen zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Vermessungsgesetz aus dem Jahr 1968 den Grenzkataster eingeführt.

    Was ist das Grundbuch?

    Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Jeder Staatsbürger kann in das Grundbuch, welches bei allen Bezirksgerichten, bei Notaren wie auch bei Zivilgeometern (u.a. Vermessungsbüro Pöllinger) in digitaler Form abgerufen werden kann, kostenpflichtig Einsicht nehmen.

    Was ist der Kataster?

    Der Kataster stellt neben dem Grundbuch die 2. Säule des österreichischen Systems der Eigentumssicherung an Grund und Boden dar und wird von den Vermessungsämtern geführt. Einerseits werden im Kataster bestimmte Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung etc.) ersichtlich gemacht, andererseits dient der Kataster als Nachweis, ob ein Grundstück bereits in den Grenzkataster einverleibt ist.

    Was ist ein Grenzkatastergrundstück?

    Bei Grundstücken im Grenzkataster sind die Grenzpunkte der Grundstücksgrenzen mit einer Lagegenauigkeit in der Natur im cm-Bereich bestimmt und in dieser Qualität im Kataster abgebildet. Weiters sind die Flächen mit hoher Präzision aus den Koordinaten der Grenzpunkte abgeleitet. Eine exakte Rückübertragung von unerkenntlich gewordenen Grenzen in die Natur ist jederzeit möglich. Grenzstreitigkeiten vor Gericht sowie eine Ersitzung von eingetragenen Grundstücksteilen sind ausgeschlossen. Bei der Überführung eines Grundstückes in den Grenzkataster muss eine öffentliche Urkunde durch einen Befugten (z.B. das Vermessungsbüro Pöllinger) erstellt werden und es muss die durch eine Unterschrift bekundete Zustimmung aller betroffenen Parteien vorliegen.

    Was sind Grundsteuerkatastergrundstücke?

    Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster sind die Grundstücksgrenzen in der Katastralmappe neben vermessenen Grenzen oft auch nur mit grafischer Genauigkeit dargestellt. Sie ist abhängig vom Maßstab der Katasteranlegung im 19. Jahrhundert. Eine Ersitzung von Grundstücken und Teilen davon ist möglich – jedoch nur im guten Glauben. Das im Grundstücksverzeichnis angeführte Flächenausmaß ist nicht unbedingt verlässlich. Die Katastralmappe erbringt keinen rechtsverbindlichen Beweis über den tatsächlichen Grenzverlauf, sodass eventuelle Uneinigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Eine Ausnahme bilden durch Vermessungsurkunden festgelegte Grundstücksgrenzen.

    Welche Wertigkeit hat die digitale Katastralmappe?

    Die DKM, welche die örtliche Lage der Grundstücke widerspiegelt, ist ein unverbindlicher Übersichtsplan und hat nicht den öffentlichen Glauben und Schutz des Grundbuches. Beim Erwerb einer Liegenschaft richten sich die Grenzen und damit die Größe des Grundstückes nicht nach diesem Plan, sondern nach den tatsächlichen Grundstücksgrenzen in der Natur (Auszug aus dem ABGB). Der letzte ruhende Besitzstand, Grenzzeichen (Steine, Sträucher, Bäume, Böschungskanten etc.), vorhandene Urkunden, Zeugenaussagen und gerichtliche Vergleiche haben mehr Gewichtung als Grenzableitungen aus der DKM. Die Ausnahme sind Grenzkatastergrundstücke sowie vermessene Grenzen, zu denen Urkunden im Vermessungsamt aufliegen!

    Wie kann ich in der DKM erkennen, ob mein Grundstück schon einmal vermessen wurde?

    Keine Kennzeichnung an den Eckpunkten (kein „Ringerl“) auf der Grundstücksgrenze: In diesem Fall gibt es keine Urkunde zu einer Vermessung. Kennzeichnung an den Eckpunkten („Ringerl ohne Grenzpunktnummer“) auf der Grundstücksgrenze: Dieser Grenzpunkt wurde schon einmal koordinativ erfasst und sollte durch eine Urkunde belegt sein.

    Die Darstellung des „Ringerls“ in der DKM kann auch um mehrere Meter abweichen. Ein Zivilgeometer kann den Fall rekonstruieren, wenn mindestens 2 Punkte der damaligen Urkunde (Hausecken, Grenzsteine usw.) noch vorhanden sind. Einsicht in alte Urkunden kann im Planarchiv des zuständigen Vermessungsamtes genommen werden.

    Kennzeichnung an den Eckpunkten („Ringerl mit Grenzpunktnummer“) auf der Grundstücksgrenze: Dieser Grenzpunkt wurde schon einmal im Landessystem vermessen oder wurde vom zuständigen Vermessungsamt transformiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Abbildung dieses Grenzpunktes in der DKM stimmt.

    Was ist eine Mappenberichtigung?

    Wenn der Grenzverlauf im Kataster (keine „Ringerl“ auf der Grenzlinie) mit der in der Natur unverändert gebliebenen Grenze nicht übereinstimmt, kann durch einen Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Vermessungsbüro Pöllinger) eine Berichtigung der Katastralmappe vorgenommen werden. Es gibt Beispiele in Kärnten, die Abweichungen von bis zu 500 m zwischen der Naturgrenze und der Katastergrenze zeigen.

    Im Mappenberichtigungsplan wird der bisherige Stand der Grundstücksgrenzen in schwarz und der Neustand (=unveränderter Naturstand) in blau gegenübergestellt. Die Einreichung von Mappenberichtigungsplänen beim Vermessungsamt ist gebührenfrei.

    Eine Mappenberichtigung ist keine Grundstücksteilung und darf nicht dahingehend missbraucht werden, dass ein verstecktes Rechtsgeschäft getätigt wird. D.h.: Grundstücksnachbarn dürfen keine Eigentumsänderung infolge eines Erwerbsgeschäfts verschleiern. Nur die unveränderte Naturgrenze ist
    maßgeblich!

    Was Sie vermeiden sollten!

    Legen Sie den Grenzverlauf nie ohne Beiziehung des Nachbarn und nie auf der Grundlage von nicht verbindlichen Planunterlagen, wie z.B. Hofkarten, der „digitalen Katastralmappe“, Luftbildern, Abfragen aus dem Internet u.v.m. fest.

    Vermessungsbüro Pöllinger

    Ihr staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen.

    Nutzen Sie auch die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs und holen Sie sich alle für Sie notwendigen und interessanten Informationen ein.

    Jahrelang sind Ihr Nachbar und Sie gut ausgekommen, doch ein Blick auf das Luftbild verändert die Welt. Plötzlich herrscht keine Klarheit mehr darüber, wo die Grundstücksgrenze verläuft und es entstehen Konflikte, die meist sehr emotional ausgetragen werden.

    Streitigkeiten um und an Grenzen übersteigen sehr oft den Wert der streitigen Sache bei weitem und werden mit größtem persönlichen Einsatz geführt. Hat man sich also erst einmal auf einen derartigen Streit gerichtsanhängig eingelassen, dann geht es schon bald nicht mehr um den Wert der streitigen Grundfläche, sondern um die – regelmäßig viel höheren – Kosten des Verfahrens.


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